Qualitätssicherung für Unternehmen

Schädlingsmanagement für ihre Sicherheit

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Schädlingsbekämpfung & Monitoring für Unternehmen

Die Schädlingsbekämpfung und die präventive Überwachung auf Schädlingsbefall sind Teil des Hygienestandards nach HACCP, QMB, BRC etc. Mit diesen Standards sind die Anforderungen an Hygienemaßnahmen gestiegen. Deren Einhaltung wird aufgrund der quantitativ und qualitativ verbesserten Kontrollen durch Institutionen und Gesundheitsämter immer wichtiger.

Schädlingsbekämpfung als Teil der Hygienestandards ist gerade im Bereich der Lebensmittelindustrie, der Lebensmittelverarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln ein wichtiges Thema.

Wir sind ihre kompetenten Ansprechpartner für ihr Unternehmen

Lebensmittelverarbeitende Betriebe

Lebensmittel

Betriebsstätten

Betrieb

Hausverwaltungen

Hausverwaltung

Prävention und Vorbeugung

Jedes Unternehmen ist daran interessiert, den eigenen Qualitätsstandard zu halten oder zu verbessern. Wir möchten Sie im Rahmen des Schädlingsmanagements mit unseren Serviceleistungen – z.B. einer Schwachstellenanalyse und elektronischer Dokumentation etc. – unterstützen. Neben der Schädlingsbekämpfung vor Ort bieten wir Ihnen eine speziell auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmte Software inkl. Scantechnik, welche Ihnen eine ausführliche, zeitaktuelle und digitale Dokumentation nach mindestens HACCP-Standard bzw. höher bietet. Ob es sich bei Ihnen um ein bereits zertifiziertes Unternehmen handelt oder Sie sich nach DIN EN ISO, IFS oder BRC etc. zertifizieren wollen, wir helfen Ihnen gern.

Wir bieten Ihnen:

  • Bekämpfungs- & Belegungsplan
  • Arbeitsbericht
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Fotodokumentation

Nur so wenig Papier wie nötig

Alle Informationen zu Ihrem Schädlingsmonitoring gibt es bei uns bequem und einfach über unser Online-Portal.

Sie können jederzeit und von überall auf ihre Dokumente zugreifen.

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MonitoringUnsere Arbeit - ihre Kontrolle


Befallsermittlung

Bevor mit der Schädlingsbekämpfung beginnt, wird die Art des Schädlings und seine Auswirkungen auf die betroffene Betriebsstätte ermittelt. Eine Einschätzung der Stärke des Befalls und mögliche Ursachen werden auch geprüft.


Wahl des Bekämpfungsmittels

Die sich aus der Befallsermittlung ergebende Vorgehensweise für die Bekämpfungsmaßnahme wird grundsätzlich entweder mit dem Betriebsstättenleiter oder dem im Betrieb verantwortlichen Mitarbeiter erörtert.

Kontrollen

Kontrolle

Der Schädlingsbekämpfer hält die Maßnahmen, Mittel und den Zustand der Betriebsstätte in einem Kontrollbericht fest. Auch subjektive Eindrücke zur Ordnung und Sauberkeit fließen mit ein.

Kontrollintervalle Sollten ein Mal im Monat erfolgen

Die zugrunde liegenden Kontrollmaßnahmen und Zielorganismen, Aktionsintervalle sowie die Art und Dauer unterscheiden sich je nach Art der Betriebsstätte. Für die Beurteilung werden auch außerbetriebliche Parameter (Standort, Art der Produktion etc.) mit herangezogen.

Richtlinien & Vorschriften Wir schulen uns stetig weiter

Grundlage für unsere Arbeit ist unsere innere Überzeugung, Lebensmittel und unser Umfeld vor Schädlingen sowie der Übertragung von Krankheiten und Kontamination durch schädlingsbedingte Verunreinigungen zu schützen.

Dieser Schutz wird in zunehmendem Maße durch verschiedene Gesetze, Regeln und Normen fixiert und für Jedermann verbindlich festgeschrieben.

Richtlinien für Unternehmen

Alle von uns erbrachten Leistungen werden nach HACCP-Richtlinien (Hazard Analysis and Critical Control Point) der DIN EN ISO 9001 und den geltenden Gesetzen durchgeführt.  Zu diesen gehören:

§ Biocid-Richtlinien

§ Technische Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung (TRNS)

§ Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 514 + TRGS 523)

§ Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

§ Risikominderungsmaßnahmen (RMM)

§ Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Um eine Kontamination gemäß Punkt 3 LMHV zu verhindern sowie die Forderung nach der Errichtung eines Verfahrens gemäß HACCP-Grundsätzen zu erfüllen, sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen. 

Die Lebensmittelherstellung hat im Einklang mit dem System der „Good Manufacturing Practice“ (GMP) / „Guten Herstellungspraxis“ (GHP) zu erfolgen. 

„So sind beispielsweise Verunreinigungen aufzudecken und zu beseitigen bzw. bereits im  Vorwege zu vermeiden: Dabei können Verunreinigungen entstehen durch Bakterien, Schmutz, Staub, Gerüche, Gase, Dämpfe, Schädlinge, Abfälle, Abwasser, Reinigungsmittelreste und weitere Beeinträchtigungen.“ 

Richtlinien im Sinne des Naturschutzes

In der Schädlingsbekämpfung ist es wichtig, alle bekämpfenden Maßnahmen sorgfältig auszuwählen, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren - so genannte Risikominderungsmaßnahmen (RMM). 

Naturschutz ist ein wichtiger Aspekt zum Erhalt der ökologischen Balance und der natürlichen Artenvielfalt.

Beachtung finden dabei vor allem:

§ Tierschutzgesetz (TierSchuG)
§ Artenschutz

Nachhaltige Schädlingsbekämpfung im Sinne des Naturschutzes besteht vor allem auch in der Integrierung von Schädlingsmanagementprogrammen. Dabei geht es vor allem um die Vorbeugung, Überwachung und Kontrolle, um die Schädlingspopulationen zu kontrollieren ohne dabei die natürlichen Lebensräume anderer Tier- und Pflanzenarten zu gefährden.

Häufige Fragen Was wir noch bieten - was sie wissen sollten

Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine Betriebsbegehung. Es werden sämtliche vereinbarten Bereiche inspiziert und entschieden, welche prophylaktischen Maßnahmen getroffen werden sowie welche Nachweis- und Bekämpfungssysteme zur Anwendung kommen. Diese Inspektion beinhaltet die Risikobewertung des Unternehmens sowie des Standortes und dient als Grundlage des Vertragsangebotes und der späteren Arbeiten. 

Nach Vertragsschluss erfolgt als erste Maßnahme eine Grundbehandlung. Hierbei werden bei Akutbefall Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt und sämtliche Monitore (Köderstationen), Nachweis- und Bekämpfungssysteme installiert. Es werden Bekämpfungs- und Belegungspläne erstellt und sämtliche Unterlagen dem Kunden im Dokumentationsordner überreicht. 

Ca. 3 – 4 Wochen nach der Einrichtung des Monitoringsystems erfolgt eine Nachinspektion durch den Techniker. 

Die im Servicevertrag fixierten Behandlungen/ Inspektionen werden in regelmäßigen Abständen in den definierten Schutzbereichen innen und außen durchgeführt. Bei Befallsfeststellung vertraglich vereinbarter Zielorganismen/ Schädlinge werden sofort geeignete Maßnahmen ergriffen. Bei Befallsfeststellung nicht vertraglich vereinbarter Zielorganismen werden Ihnen entsprechende Lösungsvorschläge unterbreitet und nach Absprache durchgeführt.

Zur Erfüllung der gesetzlichen / behördlichen Anforderungen an Betriebe mit besonderem Anspruch an Hygiene – insbesondere im Bereich der Lebensmittelverarbeitung und des Lebensmittelvertriebs – bieten wir Ihnen eine systematische (Monitoringsystem) und kontinuierliche Bekämpfung von Schädlingen. So erfüllen Sie auch die gesetzlichen Vorgaben aus der Lebensmittelhygieneverordnung.

In Bezug auf die Forderung nach einer guten Herstellungspraxis in den vorhandenen Betriebsabläufen und Herstellungsprozessen müssen dementsprechende Unterlagen/ Pläne zur Darstellung einer ausreichenden Basisdokumentation der einzelnen Betriebsstätten nach HACCP angefertigt werden.

Wir bieten unseren Kunden kontinuierliche und dauerhafte prophylaktische Maßnahmen sowie die Bekämpfung von Schädlingen, wie z. B. Ratten, Mäusen und Schaben, in Form eines Servicevertrages an.

Gerade in Ballungs- und dicht besiedelten Gebieten ist dies eine effiziente Lösung, um das Eindringen der Tiere in die Gebäude und ihre Ausbreitung zu verhindern. Die Erstellung einer Risikobewertung der Umgebung und des Objektes sichert eine dauerhafte Bekämpfung mit toxischen Ködern im Außenbereich ab.

Neben der Durchführung der geforderten Maßnahmen zur Schädlingsüberwachung, -bekämpfung sowie Schädlingsfreihaltung ist es auch erforderlich, diese innerhalb und außerhalb von Unternehmen zu dokumentieren.

Sollte der Schädlingsbekämpfer im Rahmen einer Monitoringkontrolle/ Kontrollbegehung einen deutlichen Befall, z.B. Nager oder Insekten, feststellen, werden notwendige Maßnahmen veranlasst, der Kunde informiert, die Monitordichte bei Bedarf erhöht und kurzfristig entsprechende Nachkontrollen festgelegt. Die Nachkontrollen erfolgen je nach Schadorganismus meist in einem Zeitrahmen von wenigen Tagen bis mehreren Wochen.

Jede Monitoringkontrolle/ Inspektion sowie akute Bekämpfungsmaßnahme wird in entsprechenden Checklisten festgehalten und dokumentiert.

Um ein erfolgreiches Sicherheitssystem zum Schutz vor Schädlingen aufzubauen, ist auch die Unterstützung durch den Kunden erforderlich. Sollte ein Schädlingsbefall, egal ob durch Zulauf/ Zuflug von außen oder durch gelieferte Ware festgestellt werden, informieren Sie uns bitte umgehend.

Die von Schadorganismen verursachten Verunreinigungen von Lebensmitteln geschehen auf aktivem und passivem Wege. 

aktivem Weg

  • Fraßschäden an Lebensmitteln
  • Fraßschäden an elektrischen Anlagen
  • Beeinflussung von Messergebnissen
  • Einschleppung durch z. B. befallene Warenlieferungen
  • Vermehrung
  • Verbreitung von Mikroorganismen als Vektoren 

passivem Weg

  • Kontakt mit Produktionsmitteln (Arbeitstische, Aufbewahrungsbehälter etc.)
  • Absetzen von Fäkalien (Kot, Urin etc.)
  • Tote oder Teile von toten Tieren
  • Witterungseinflüsse (Kontamination bei Produktwegen über den Außenbereich, straßenoffene Bereiche)
  • ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren (keine bzw. ungeeignete Trennung zwischen reinen und unreinen Zubereitungsbereichen, gekreuzte Warenwege)