AGB's der Kissinger Schädlingsbekämpfung GmbH
Anwendungsbereich - Auftragserteilung - Auftragsinhalt
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle der Kissinger Schädlingsbekämpfung GmbH (im Folgenden: Kissinger) erteilten schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Aufträge durch den Vertragspartner sowie für jegliche Art von Kaufverträgen (im Folgenden Kunden). Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt. Allgemeine Einkauf- oder Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Diesen wird bereits an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen.
Bei Aufgabe eines sogenannten Kurz-Hand-Angebotes muss die Auftragsannahme durch Kissinger schriftlich bestätigt werden.
Einzelaufträge, insbesondere zur Bekämpfung von Schädlingen, Desinfektionen, Holzschutz und Taubenabwehr. Bei Einzelaufträgen wegen:
a) des Befalls von Ungeziefer, Schädlingen und Nagern schuldet Kissinger das sach- und fachgerechte Verlegen des Bekämpfungsmaterials und Behandeln der befallenen Flächen und / oder Räume. Nichtzielorganismen die im zu bekämpfenden Objekt leben, sind durch den Kunden von den Ködermaterialien fernzuhalten.
b) bei Desinfektion schuldet Kissinger das sach- und fachgerechte Behandeln der vereinbarten Flächen.
c) Taubenabwehr / Vogelmaßnahmen schuldet Kissinger die sach- und fachgerechte Verlegung der Taubenabwehrsysteme.
d) Holzwechselarbeiten sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt, ebenso Aufdecken und Freilegen der Sparren.
e) ein Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen wird nur dann von Kissinger geschuldet, wenn alle empfohlenen kostenpflichtigen Nachkontrollen zur Tilgung des Befalls eingehalten werden.
f) bei Wartungsverträgen zur Schädlingsbekämpfung / Prophylaxe schuldet Kissinger, die beschriebene Örtlichkeit von den im Wartungsvertrag bezeichneten Schädlingen freizuhalten, wobei darauf hingewiesen wird, dass ein Neubefall nicht ausgeschlossen werden kann.
Bindungswirkung und Fristen
Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Angabe bestimmter Termine und Fristen steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Belieferung von Kissinger durch Zulieferer und Hersteller, soweit Kissinger nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich bei der Bestellung gehandelt hat. Sind versprochene Leistungen nicht oder nicht ausreichend verfügbar, weil Kissinger von Lieferanten nicht oder nicht ausreichend beliefert wurde, behält sich Kissinger vor, in Qualität und Preis gleichwertige Leistungen zu erbringen. Ist die Erbringung solcher Leistungen nicht möglich, kann Kissinger von dem Vertrag zurücktreten. Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen und Lieferfristen ist die rechtzeitige und vollständige Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden. Insbesondere beginnen die Lieferfristen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von Kissinger zu vertreten sind (etwa Materialmangel, Witterung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Lieferungshindernisse bei einem Lieferanten von Kissinger), führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Liefer- und Leistungszeiten. Schadenersatzansprüche des Kunden aus diesem Grunde sind ausgeschlossen, soweit Kissinger nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Wird für Kissinger die Lieferung oder die Erfüllung einer Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, ist Kissinger berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Kunde von Kissinger nur dann Zahlung von Schadenersatz verlangen, wenn Kissinger grob fahrlässig oder vorsätzlich eine Pflichtverletzung begangen hat. Das Recht eines Kunden, der Verbraucher ist, sich vom Vertrag zu lösen aus Gründen, die Kissinger zu vertreten hat, bleibt unberührt. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung eines Liefergegenstandes, welcher für die Erbringung einer Werkleistung erforderlich ist, von Kissinger zu vertreten ist, obliegt dem Kunden. Dies gilt nicht für einen Kunden, der Verbraucher ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, sind ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Haftung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gefahrübergang und Teilleistungen
Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung des Liefergegenstands geht auf den Kunden mit der Übergabe durch Kissinger oder eines von Kissinger beauftragten Dritten an den Abholer über. Ist der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen, die Kissinger nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr der Zerstörung oder der Verschlechterung mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Kissinger ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und über die erbrachten Teilleistungen abzurechnen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für einen Kunden, der Verbraucher ist; insoweit finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Sofern der Auftraggeber eine vorherige Ortsbesichtigung nicht beauftragt, hat er Kissinger die zu bekämpfenden Schädlinge zu benennen und Kissinger über bauliche oder sonstige Besonderheiten an den zu behandelnden Objekten zu unterrichten.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Kissinger alle sonstigen zweckmäßigen Informationen und Daten vor Durchführung der beauftragten Maßnahmen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, trägt er die Nachteile und Mehrkosten ebenso wie die Verantwortung für hieraus entstehende Verzögerungen bei der Leistungserbringung. Kommt er mit Mitwirkungspflichten in Verzug, hat er Kissinger eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Außerdem ist Kissinger berechtigt, nach Verstreichen einer angemessenen Frist und vorheriger Androhung den Vertrag wegen unterlassener Mitwirkung zu kündigen.
Preise und Zahlungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die in den Angeboten genannten Preise freibleibend. Bei Besichtigungen vor Ort fällt eine Pauschale von 100,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. an. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise; zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Aufbau, Einweisung und sonstige Nebenleistungen sind nicht im Preis inbegriffen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei einer Abrechnung nach Aufwand legt Kissinger für die Berechnung die jeweils gültigen Preise zu Grunde. Die Angebots- und Vertragspreise erfolgen nach telefonischer und schriftlicher Absprache. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug ist Kissinger berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz nach §§ 247, 288 Abs. 1 BGB einzufordern, mindestens aber 5 %. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, ist Kissinger berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach §§ 247, 288 Abs. 2 BGB zu verlangen, mindestens aber 9 %.
Abtretung und Aufrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Forderung aus dem Vertragsverhältnis mit Kissinger oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kissinger an Dritte abzutreten. Der Kunde darf ausschließlich mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Kissinger aufrechnen. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde höchstens insoweit berechtigt, als dass er nicht vorleistungspflichtig ist.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche Eigentum von Kissinger. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Kissinger berechtigt, auch ohne Fristsetzung die Herausgabe der Waren und Produkte zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes durch Kissinger ist keine Rücktrittserklärung von Kissinger zu sehen, solange der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt wird. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Waren und Produkte nicht berechtigt. Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren hat der Kunde umgehend mitzuteilen.
Gewährleistung und Rechte bei Mängeln
Für Werksleistungen übernimmt Kissinger die Gewähr fachmännischer und sorgfältiger Erledigung. Für Jahreswerkleistungsverträge gelten besondere Zusatzbedingungen. Ist ein Liefergegenstand oder die erbrachte Leistung mangelhaft oder fehlen die zugesicherten Eigenschaften oder wird die erbrachte Leistung innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so hat Kissinger unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche das Recht, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Der Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche gilt nicht gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist. Der Kunde ist verpflichtet, einen Mangel unverzüglich schriftlich gegenüber Kissinger zu rügen. Für einen Kunden, der Verbraucher ist, gilt dies nur bei offensichtlichen Mängeln. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, ist er verpflichtet, unverzüglich nach Entgegennahme des Verkaufsgegenstandes diesen auf die Mangelfreiheit zu überprüfen. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet Kissinger im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Entgegennahme erneut. Verweigert der Kunde die Durchführung der Nachbesserung, so erlischt jeglicher weiterer Gewährleistungsanspruch (z. B. bei Verzug mit der Anlieferung der nachzubessernden Ware). Zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten hat der Kunde Kissinger die nachzubessernde Ware an dem Ort kostenfrei zur Verfügung zu stellen, an dem die Ware ausgeliefert worden ist. Bei Kunden, die Verbraucher sind, bleibt die Kostentragungspflicht von Kissinger gemäß § 439 Abs. 2 BGB unberührt. Soweit der Mangel auf der fehlerhaften Montage beruht, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Hinsichtlich der Taubenabwehrsysteme stellt es keinen Mangel dar, wenn die Tauben nach ca. 8 – 14 Tagen versuchen, an den alten Platz zurückzukommen und sich dort niederzulassen. Dies ist lediglich ein taubeneigentümliches Verhalten. Bei der Selbstmontage von Taubenabwehrsystemen wird jede Haftung von Kissinger für einen Schaden, der durch ein fehlerhaftes Tätigwerden des Kunden verursacht wird, insbesondere für verwendete Klebstoffe oder Nichteinhaltung der Abstände, ausgeschlossen.
Bei Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen kann Kissinger nach einmaligem Einsatz noch nicht sicherstellen, dass es zu einer kompletten Abtötung aller Schädlinge kommt, weil die Ergebnisse der Leistungen von Faktoren, die Kissinger nicht beeinflussen kann, z.B. Art und Wachstumsstadium von Schädlingen, Eindringen dieser über andere als die bearbeiteten Räumlichkeiten, Neubefall durch Wiedereinschleppung von Schädlingen, Veränderung oder Beseitigung von Ködern usw., abhängen. Eine Gewähr für die vollständige Beseitigung von Schädlingen, zumal bei einer ersten Schädlingsbekämpfungsmaßnahme, kann daher nicht übernommen werden.
Beanstandungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Fertigstellung der Leistungen zu erheben. Die Leistung ist erbracht, wenn Kissinger den Leistungsort verlässt. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Bei der Schädlingsbekämpfung ist mit bis zu vier kostenpflichtigen Maßnahmen zu rechnen.
Haftung
Kissinger haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Schäden bei Betriebsunterbrechungen und für entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt die Haftung von Garantien, die von Kissinger übernommen wurden. Soweit mietvertragliche Leistungen erbracht werden, wird die verschuldensunabhängige Haftung von Kissinger für Mängel, die bei Beginn des Vertragsverhältnisses bereits vorhanden waren, ausgeschlossen; § 536a Abs. 1 BGB findet keine Anwendung.
Verjährung
Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Rechts- und/oder Sachmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr, sofern Kissinger den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat oder Vorsatz vorliegt. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Lieferung bzw. Abnahme der Leistung. Sonstige Ansprüche verjähren ebenfalls innerhalb von einem Jahr ab Entstehung des Anspruchs. Bei Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die gesetzlichen Regelungen. Für einen Kunden, der Verbraucher ist, gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung. Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen stehen generell Schadensersatzansprüchen gleich. Für die Hemmung und den Neubeginn der Verjährung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Schadenersatz bei Nichterfüllung des Vertrages
Für den Fall, dass der Kunde von dem abgeschlossenen Vertrag, ohne berechtigten Grund zurücktritt oder anzeigt, den Vertrag nicht erfüllen zu wollen oder seiner Abnahmeverpflichtung trotz der Einräumung einer Frist nicht entsprechen zu wollen, ist Kissinger berechtigt, Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen, ohne seinerseits den Vertrag erfüllen zu müssen. Kissinger kann in diesen Fällen als pauschalierten Schadenersatz die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich eines pauschalen Abschlages von 25 % für Warenlieferung bzw. 15 % des Nettowertes für Dienstleistungen verlangen, wobei die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schaden möglich bleibt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein geringer Schaden eingetreten ist.
Schlussbestimmungen
Das Vertragsverhältnis zwischen Kissinger und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Bestehen oder seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten Hamburg, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Im Fall einer unwirksamen Klausel verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem von den Parteien beabsichtigten Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
"Im Rahmen der allgemeinen beziehungsweise besonderen Informationspflicht nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) weisen wir darauf hin, dass wir an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnehmen. Die gesetzliche Verpflichtung gilt nicht für unser Unternehmen."
"Auch wenn wir dem Streibeilegungsverfahren nicht beitreten, weisen wir auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (https://webgate.ec.europa.eu/odr/) hin"