Kosten für eine Schädlingsbekämpfung
Wiederkehrende Kosten für Maßnahmen zur Vorbeugung vor einem Schädlingsbefall kann der Vermieter im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung bei einem akuten Befall - häufig mit Ratten, Mäusen oder Kakerlaken - oder für die Entfernung eines die Mieter gefährdenden Wespennestes trägt grundsätzlich der Vermieter. Aber auch für einen Schädlingsbefall gelten die für alle anderen Mietmängel rechtlichen Regelungen und Grundsätze: Entsprechend muss der Mieter die Kosten der Schädlingsbekämpfung tragen, wenn der Vermieter beweisen kann, dass der Mieter
- den Schädlingsbefall selbst verursacht oder jedenfalls gefördert hat
- es unterlassen hat, den Vermieter über den Schädlingsbefall unverzüglich zu informieren und damit zur Vergrößerung des Schadens oder Erhöhung der Kosten beigetragen hat.

Die Beweislast trifft in diesen Fällen zwar erst einmal den Vermieter – gelingt ihm der Nachweis, kommt es zu einer Beweislastumkehr: Der Mieter muss nun den Entlastungsbeweis führen. Gelingt ihm dies nicht, hat er die Kosten zu tragen.
Veröffentlicht am 19.11.2019