Schädlingsbekämpfung und Artenschutz
Es gibt unter den Schädlingen geschützte Arten, die nicht bekämpft werden dürfen. Zu diesen gehören – um die wohl Menschen am meisten störenden zu nennen - bei den Insekten Hornissen und Hummeln, sonst beispielsweise Marder und auch Maulwürfe.
Bußgelder und Strafen drohen
Selbst wir als Schädlingsbekämpfer dürfen Tiere geschützter Arten in der Regel nicht bekämpfen. Deshalb können wir auch nicht in jedem Fall unmittelbar für Sie tätig werden – in jedem Fall beraten wir Sie aber über die gesetzlichen Vorschriften: So ersparen wir Ihnen unter Umständen ein sehr hohes Bußgeld bis zu 50.000,00 €, das in einem Bußgeldkatalog für jedes Bundesland geregelt ist.
Die Bußgelder variieren dabei sehr stark, wenn nicht nur eine geschützte Art, sondern gar eine besonders geschützte Art bekämpft wird. Zu den besonders geschützten Wespenarten gehören die Kreiselwespen oder Knopfhornwespen. Deren Bekämpfung kann ein Bußgeld von bis zu 50.000,00 € auslösen, was das Zehnfache eines Bußgeldes für die Bekämpfung anderer Wespenarten bedeutet.
Im schlimmsten Fall einer widerrechtlichen Bekämpfung einer geschützten Art drohen auch eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren istdenkbar, wenn Sie beispielsweise eine Hornissenkönigin oder ein Hornissenvolk vorsätzlich oder fahrlässig anlocken und fangen oder gar töten.
Unter Schutz stehen aber nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten, beispielsweise ein Hornissen- oder Wespennest. Die Beschädigung und Zerstörung eines solchen wird ebenfalls mit Bußgeldern in vergleichbarer Höhe geahndet.