Geschützte Arten

Nicht alles darf bekämpft werden

Schädlingsbekämpfung und Artenschutz

Es gibt unter den Schädlingen geschützte Arten, die nicht bekämpft werden dürfen. Zu diesen gehören – um die wohl Menschen am meisten störenden zu nennen - bei den Insekten Hornissen und Hummeln, sonst beispielsweise Marder und auch Maulwürfe.

Bußgelder und Strafen drohen

Selbst wir als Schädlingsbekämpfer dürfen Tiere geschützter Arten in der Regel nicht bekämpfen. Deshalb können wir auch nicht in jedem Fall unmittelbar für Sie tätig werden – in jedem Fall beraten wir Sie aber über die gesetzlichen Vorschriften: So ersparen wir Ihnen unter Umständen ein sehr hohes Bußgeld bis zu 50.000,00 €, das in einem Bußgeldkatalog für jedes Bundesland geregelt ist.

Die Bußgelder variieren dabei sehr stark, wenn nicht nur eine geschützte Art, sondern gar eine besonders geschützte Art bekämpft wird. Zu den besonders geschützten Wespenarten gehören die Kreiselwespen oder Knopfhornwespen. Deren Bekämpfung kann ein Bußgeld von bis zu 50.000,00 € auslösen, was das Zehnfache eines Bußgeldes für die Bekämpfung anderer Wespenarten bedeutet.

Im schlimmsten Fall einer widerrechtlichen Bekämpfung einer geschützten Art drohen auch eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren istdenkbar, wenn Sie beispielsweise eine Hornissenkönigin oder ein Hornissenvolk vorsätzlich oder fahrlässig anlocken und fangen oder gar töten.

Unter Schutz stehen aber nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten, beispielsweise ein Hornissen- oder Wespennest. Die Beschädigung und Zerstörung eines solchen wird ebenfalls mit Bußgeldern in vergleichbarer Höhe geahndet.

Schädling unter Artenschutz?

Schädling unter Artenschutz? Wir geben ihnen eine kostenlose Erstberatung

Dürfen geschützte Arten gar nicht bekämpft werden?

Grundsätzlich dürfen sie nicht getötet oder auch nur umgesetzt werden. Mit einer Sondergenehmigung ist dies unter bestimmten Voraussetzungen aber doch möglich. Eine solche Genehmigung erteilen in Hamburg die untere Naturschutzbehörde und in Schleswig-Holstein das Landwirtschaftsamt für Natur und Umwelt.

Professionelle Schädlingsbekämpfer kennen die gesetzlichen Regeln. Wir wissen, welche Arten geschützt sind. Und vor allen erkennen wir auch, ob es sich bei den Schädlingen, die Sie bekämpfen lassen möchten, um solche einer geschützten Art handelt. Ist dies der Fall, können wir Sie beraten, ob in Ihrem Fall eine Sondergenehmigung beantragt werden kann. Auch dafür kennen wir die gesetzlichen Vorschriften und die Verfahrensabläufe und können entsprechend für Sie tätig werden.

Wer bekommt eine Sondergenehmigung?

Eine solche erhalten Sie, wenn Gefahr im Verzug ist. Das ist dann anzunehmen, wenn sich beispielsweise ein Hornissennest im Wohnbereich Ihres Hauses befindet oder aber akute Lebensgefahr – so bei einem Nest im unmittelbaren Bereich eines auf die Insektenstiche mit allergischen Reaktionen reagierenden Menschen -besteht.Artenschutz bringt Ihnen auch VorteileIhr Wunsch, alle Schädlinge, die Sie als störend und lästig empfinden, bekämpfen zu können , ist nachvollziehbar. Dabei sollte man aber auch immer wissen, dass viele geschützte Arten für den Menschen auch sehr nützlich sein können. Sie fühlen sich von Hornissen gestört? Bedenken Sie aber, dass diese die natürlichen Feinde der Wespen sind: Letztere werden von Hornissen abgehalten. Sie werden Ihren Garten also auch im Sommer entspannt nutzen können.

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